Schallschutztüren mit Prüfzeugnis

Ganz schön leise!
Mehr Lebens- und Arbeitsqualität!

Lärm löst im mensch­lichen Körper Stress aus!
Schall­schutz gehört daher zu den wichtigsten Anfor­de­rungs– und Qualitätsmerkmalen im Bauwesen. Die Bau­ordnungen fordern, dass »bei Er­rich­tung oder Än­de­rung baulicher Anlagen oder bei Nutz­ungs­ände­rung ein aus­reichender Schallschutz vor­zu­sehen ist.«
Die Norm DIN 4109: 1989­11 ist in allen Bun­des­ländern als Tech­nische Bau­be­stimmung eingeführt und ist somit all­ge­mein geltendes Baurecht. Das sogenannte R’w (= be­wertetes Schall­dämm–Maß in dB) gilt u.a. für Ge­schoß­häuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen, Schulen, Sanatorien und Türen zwischen Untersuchungs– bzw. Sprechzimmern.

Wir sind autorisierter TSH-Systempartner: www.tsh-system.de