Schallschutztüren mit Prüfzeugnis
Ganz schön leise!
Mehr Lebens- und Arbeitsqualität!
Lärm löst im menschlichen Körper
Stress aus!
Schallschutz gehört daher zu den wichtigsten Anforderungs– und Qualitätsmerkmalen im Bauwesen.
Die Bauordnungen fordern, dass »bei Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen oder bei Nutzungsänderung ein ausreichender Schallschutz vorzusehen ist.«
Die Norm DIN 4109: 198911 ist in allen Bundesländern als Technische Baubestimmung eingeführt und ist somit allgemein geltendes Baurecht.
Das sogenannte R’w (= bewertetes Schalldämm–Maß in dB) gilt u.a. für Geschoßhäuser mit Wohnungen und
Arbeitsräumen, Schulen, Sanatorien und Türen zwischen Untersuchungs– bzw. Sprechzimmern.